AGB

Das Welt Auto GAD24 Fahrzeug Bilder freistellen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

der Pixel24 AG für die Erbringung von Softwareentwicklung, Onlinepräsentation (u.a.Bildbearbeitung)

 

Anwendungsbereich und Geltung

  • Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) regeln zusammen mit einem individuellen Partnervertrag (nachfolgend „Partnervertrag“) Abschluss, Inhalt und Abwicklung von Verträgen für die Erbringung von Softwareentwicklung, Onlinepräsentation (nachfolgend „Dienstleistungen“) durch die Pixel24 AG (nachfolgend „Auftragnehmer“) zugunsten von Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“).
  • Enthalten der Vertrag und die AGB voneinander abweichende Regelungen, so gehen die Bestimmungen des Vertrages denjenigen der AGB grundsätzlich vor. Sind jedoch die Bestimmungen des Vertrages unklar oder unvollständig, gelten die Bestimmungen der AGB.
  • Die AGB gelten durch die Annahme der Offerte durch den Auftraggeber als akzeptiert.
  • Die Geltung von allfälligen Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers wird hiermit ausgeschlossen.

 

Vertragsschluss

  • Die Offerte des Auftragnehmers erfolgt unentgeltlich, sofern nichts anderes vereinbart ist.
  • Die Offerte ist während der vom Auftragnehmer genannten Frist verbindlich. Benennt der Auftragnehmer keine Frist, ist der Auftragnehmer vom Datum der Offerte an während 3 Monaten an die Offerte gebunden.
  • Der Vertrag zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber (nachfolgend „Vertrag“) kommt durch schriftliche/Online Bestätigung der Offerte durch den Auftraggeber zustande.
  • Abonnemente können in den online tools von GAD24 vom Auftragnehmer abgeschlossen werden

 

Erbringung der Dienstleistungen

  • Der Auftragnehmer erbringt die Dienstleistungen in seinen eigenen Räumlichkeiten mit seinem eigenen Material.
  • Der Auftragnehmer erbringt die Dienstleistungen gemäss dem mit dem Auftraggeber vereinbarten Zeitplan.
  • Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die ihm obliegenden Vertragsleistungen mit der gebührenden Sorgfalt zu erbringen, unter Ausnutzung des neusten Stands von Wissenschaft und Technik und mit bestehendem und während der Laufzeit dieses Vertrags hinzugewonnenen Know-hows.
  • Der Auftragnehmer informiert den Auftraggeber regelmässig über die Erbringung der Dienstleistungen und zeigt ihm sofort alle Umstände an, welche die vertragsgemässe Erfüllung gefährden.
  • Der Auftragnehmer setzt sorgfältig ausgewählte und gut qualifizierte Mitarbeiter für die Erbringung der Dienstleistungen ein. Dem Auftragnehmer obliegt die Gesamtverantwortung für die Erbringung der Dienstleistungen.

 

Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

  • Der Auftraggeber bietet dem Auftragnehmer jede Unterstützung, die zur Erbringung der Dienstleistungen benötigt wird oder vernünftigerweise erforderlich ist.
  • Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer sämtliche Unterlagen, Materialien, Hardware, Datenträger etc. zur Verfügung, die für die Erbringung der Dienstleistungen erforderlich oder nützlich sind, unabhängig davon, ob diese im Vertrag im Einzelnen spezifiziert sind.
  • Sofern der Auftragnehmer seine Leistungen in den Räumlichkeiten des Auftraggebers zu erbringen hat, stellt der Auftraggeber dem Auftragnehmer rechtzeitig geeignete Räume zur Verfügung.
  • Der Auftraggeber prüft die ihm im Laufe der Vertragserfüllung gelieferten Arbeitsresultate und Zwischenresultate laufend. Allfällige Einwendungen und Mängel teilt der der Auftraggeber dem Auftragnehmer unverzüglich schriftlich mit.

 

Vergütung

  • Die Art der Vergütung der Dienstleistungen richtet sich nach dem Vertrag. Der Auftragnehmer stellt dem Auftraggeber monatlich Rechnung, ausser es wird im Vertrag etwas davon abweichendes vereinbart.
  • Die Vergütung des Auftragnehmers wird innert 30 Tagen nach Rechnungsstellung durch den Auftraggeber fällig.
  • Zahlungen per Kreditkarte wird vom Auftraggeber selbst bestimmt und über online Zahlungsdienste verrechnet

 

Geheimhaltung

  • Die Parteien sind verpflichtet, alle Informationen, die sie im Rahmen dieser Vereinbarung resp. der Zusammenarbeit von der jeweils anderen Partei erlangt haben oder erlangen werden, vertraulich zu behandeln. Die Geheimhaltungspflicht besteht schon im Offertstadium und auch nach Beendigung des Vertrags.

 

Eigentums-, Inhaber- und Immaterialgüterrechte

  • Sämtliche Rechte an den Ergebnissen der Dienstleistungen, namentlich Eigentumsrechte, Inhaberrechte, Immaterialgüterrechte (insbesondere, aber nicht abschliessend an Erfindungen, Know-how, Urheberrechte und sonstigen immateriellen oder gewerblichen Schutzrechten, unabhängig davon, ob diese registriert sind oder nicht), einschliesslich des Rechtes zur Anmeldung von Schutzrechten sowie das Recht zur Änderung und zur Weiterübertragung von Schutzrechten an Dritte gehen ohne weitere Kosten auf den Auftraggeber über.

 

Verzug

  • Der Auftraggeber ist für die rechtzeitige Zahlung der Vergütung innert der Zahlungsfrist besorgt. Bei Zahlungsverzug schuldet der Auftraggeber einen Verzugszins von 5% sowie eine Mahngebühr von CHF 20.– ab der 2. Mahnung. Hat der Auftragnehmer Zweifel hinsichtlich der vertragsgemässen Einhaltung der Zahlungsbedingungen oder erschwert sich das Inkasso von Forderungen, kann der Auftragnehmer auch eine Vorauszahlung oder Sicherheit verlangen.
  • Bei Terminverzug des Auftragnehmers räumt ihm der Auftraggeber eine angemessene Nachfrist ein.

 

Gewährleistung

  • Der Auftragnehmer gewährleistet eine getreue und sorgfältige Ausführung seiner Dienstleistungen.
  • Beim Einsatz von Mitarbeitern gewährleistet der Auftragnehmer die getreue und sorgfältige Auswahl (fachliche und persönliche Eignung) und Instruktion.
  • Der Auftragnehmer stellt sicher, dass der Server keine Störungen und Ausfälle, sowie ausreichend Speicherkapazitäten hat. Es wird eine Uptime von mindestens 95% gewährleistet. Zur Behebung allfälliger Software Problemen, wird der Auftragnehmer allen Kunden einen zeitnahen Support, über alle von ihr zur Verfügung gestellten Software-Produkten, sicherstellen und gewährleisten.
  • Die bearbeiteten Bilder stehen dem Kunden für bis zu 6 Monaten zum Download zur Verfügung. Danach werden Sie gelöscht.

 

Haftung

  • Ist dem Auftraggeber wegen ungetreuer oder unsorgfältiger Ausführung der Dienstleistungen oder wegen ungetreuer oder unsorgfältiger Auswahl und Instruktion beim Einsatz von Mitarbeiter ein Schaden entstanden, haftet der Auftragnehmer dem Auftraggeber gegenüber für Schadenersatz. Die Haftung für Personenschäden ist unbegrenzt. Soweit gesetzlich zulässig ist die Haftung für Sach- und Vermögensschäden auf insgesamt CHF 100’000.– pro Vertrag beschränkt. Ausgeschlossen ist die Haftung in jedem Fall für entgangenen Gewinn, soweit gesetzlich zulässig.

 

Vertragsdauer und Kündigung

  • Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen.
  • Jede Partei hat das Recht, den Vertrag mit einer Frist von 90 Tagen zum Quartalsende ordentlich zu kündigen. Die ausserordentliche Kündigung aus wichtigen Gründen bleibt vorbehalten.
  • Abonnemente müssen schriftlich 3 Monate vor Ablauf gekündigt werden

 

Änderungen

  • Der Auftragnehmer behält sich vor, seine Dienstleistungen und die Preise seiner Dienstleistungen jederzeit auf den nächstmöglichen Kündigungstermin hin anzupassen. Die Änderungen werden dem Auftraggeber in geeigneter Weise bekannt gegeben. Bleibt ein Vertrag trotz Preisanpassung ungekündigt, akzeptiert der Auftraggeber die Änderungen. Preisanpassungen infolge Änderung der Abgabesätze (z.B. Erhöhung der Mehrwertsteuer gelten nicht als Preiserhöhungen und berechtigen nicht zur Kündigung.
  • Der Auftragnehmer behält sich vor, die AGB jederzeit anzupassen. Der Auftragnehmer informiert den Auftraggeber in geeigneter Weise vorgängig über Änderungen der AGB. Sind die Änderungen für den Auftraggeber nachteilig, kann er bis zum Inkrafttreten der Änderung auf diesen Zeitpunkt hin den Vertrag ohne finanzielle Folgen vorzeitig kündigen. Unterlässt er dies, akzeptiert er die Änderungen.

 

Anwendbares Recht

  • Der Vertrag untersteht Schweizer Recht.

 

Gerichtsstand

  • Für allfällige Streitigkeiten aus diesem Vertrag sind die am Geschäftssitz der Auftragsnehmerin zuständigen Gerichte zuständig.